Beweissicherung
Die Beweissicherungen erfolgen im Rahmen geplanter Baumaßnahmen im Hoch-, Tief- und Brückenbau sowie bei Straßen- und Kanalbauarbeiten.
Sinn und Zweck der Beweissicherungen ist den baulichen Zustand der im Einflussbereich der o.g. Baumaßnahmen liegenden baulichen Anlagen kurz vor Beginn der Bauarbeiten zu dokumentieren und nach Abschluß der Bauarbeiten auf evtl. eingetretene Veränderungen zu überprüfen. Zu den baulichen Anlagen gehören sämtliche Bauwerke des Hoch-, Tief- und Brückenbaus einschließlich der Außenanlagen wie Gärten, Grundstücksbegrenzungen u.s.w. - aber auch Straßen und Gehwege.
Werden bei der Erstaufnahme an den bestehenden Gebäuden Schäden festgestellt, welche sich durch die geplanten Neubaumaßnahmen erheblich verschlechtern würden bzw. wenn die Standsicherheit der Gebäude gefährdet ist, werden statisch-konstruktive Maßnahmen zur Sicherung der Gebäude ausgearbeitet.
Falls erforderlich erfolgen baubegleitende Überwachungen der Sicherungsmaßnahmen, Erschütterungsmessungen und Höhennivellements.
Die DR. SCHÜTZ INGENIEURE Beratende Ingenieure im Bauwesen PartG mbB erbringt die o.g. Leistungen einschließlich der im Falle aufgetretener Schäden erforderlicher Schadensregulierungen. Die Schadensregulierungen beinhalten das exakte Erfassen der neuen Schäden, die Angabe der Reparaturarbeiten einschließlich deren Kosten und falls gewünscht Ausschreibung, Vergabe und Überwachung der Ausführung der Reparaturen.
Sinn und Zweck der Beweissicherungen ist den baulichen Zustand der im Einflussbereich der o.g. Baumaßnahmen liegenden baulichen Anlagen kurz vor Beginn der Bauarbeiten zu dokumentieren und nach Abschluß der Bauarbeiten auf evtl. eingetretene Veränderungen zu überprüfen. Zu den baulichen Anlagen gehören sämtliche Bauwerke des Hoch-, Tief- und Brückenbaus einschließlich der Außenanlagen wie Gärten, Grundstücksbegrenzungen u.s.w. - aber auch Straßen und Gehwege.
Werden bei der Erstaufnahme an den bestehenden Gebäuden Schäden festgestellt, welche sich durch die geplanten Neubaumaßnahmen erheblich verschlechtern würden bzw. wenn die Standsicherheit der Gebäude gefährdet ist, werden statisch-konstruktive Maßnahmen zur Sicherung der Gebäude ausgearbeitet.
Falls erforderlich erfolgen baubegleitende Überwachungen der Sicherungsmaßnahmen, Erschütterungsmessungen und Höhennivellements.
Die DR. SCHÜTZ INGENIEURE Beratende Ingenieure im Bauwesen PartG mbB erbringt die o.g. Leistungen einschließlich der im Falle aufgetretener Schäden erforderlicher Schadensregulierungen. Die Schadensregulierungen beinhalten das exakte Erfassen der neuen Schäden, die Angabe der Reparaturarbeiten einschließlich deren Kosten und falls gewünscht Ausschreibung, Vergabe und Überwachung der Ausführung der Reparaturen.